AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand 01.07.2021
der Firma Glanzpunkt-Wagenpflege
Inhaber: Timo Kessler
Lagerhausstr. 7-9
63589 Linsengericht
Steuernr. 01983462127
USt-IdNr. DE325027165
Allen zwischen Fa. Glanzpunkt-Wagenpflege, Inhaber: Timo Kessler (Anbieter) und dem Auftraggeber (Kunden) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde:
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich unsere AGB. Zu unserem Geschäftsbereich gehören alle unter www.glanzpunkt-wagenpflege.de angebotenen Serviceleistungen. Dies sind insbesondere:
- Fahrzeugaufbereitung aller Baugruppen, wie Motorraum, Karosserie, Räder, Bremssättel, Achskomponenten, Unterboden, Verglasung und Innenraumteilen. Ausschleifen und Auffüllen von Kratzern oder Waschanlagen-Spuren.
- Professionelle Politur und Versiegelung lackierter Flächen mit diversen Wachsen, Keramik- oder Nanopolituren. Scheibenversiegelung.
- Reinigung von Fahrzeugteilen, z.B. Motorraum, Armaturenbrett und Innenraumteile mit Trockeneis.
- Reinigung des Innenraums mit Sprühextraktionsgerät, Ozonbehandlung, Lederreparatur, Lederfärbung und Lederpflege. Restauration älterer oder angegriffener oder patinierter Lederflächen.
- Aufbereitung von Chrom- oder Metallteilen, einschließlich Felgen und Achsteilen.
- Nachfärben von Lederlenkrädern und Kunststoff- sowie Kunstlederteilen.
- In Zusammenarbeit mit Smart-Repair-Spezialisten Beseitigung von Dellen und Beulen.
Andere Vertragsbedingungen/AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die AGB des Anbieters in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden unter service@glanzpunkt-wagenpflege.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
1.3 Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.
1.4 Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze dieser AGB unwirksam sind, so bleiben die übrigen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin gültig.
1.5 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§2 Terminvereinbarungen
2.1. Zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt ein Vertragsabschluss mit Termin-vereinbarungen für Serviceleistungen des Anbieters zustande und wird als solcher zwischen den Vertragsparteien anerkannt. Zur zusätzlichen Dokumentation des Vertragsabschlusses unterzeichnet der Kunde vor Durchführung der Arbeiten eine schriftliche Auftragsbestätigung.
2.2. Eilaufträge müssen von Kunden als solche vor Auftragsannahme angegeben werden. Eine Annahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die von den Vertragsparteien getroffenen Terminvereinbarungen sind bindend.
3.2.Wird die Terminvereinbarung vom Kunden nicht eingehalten, so kann der Anbieter gegenüber dem Kunden als pauschaliertem Schadensersatz eine Kostenpauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Preises, mindestens aber von 50,00 EUR geltend machen, soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§4 Reklamationen
4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Kunden bei Übergabe des Fahrzeuges vom Anbieter an den Kunden überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend zu machen.
Im Fall von nicht offensichtlichen Mängeln sind diese unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Kunden gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung bleibt dem Kunden das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl vorbehalten.
4.2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3. Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen könnten, müssen die Beschädigungen unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.
§5 Schadensersatz
5.1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter werden ausgeschlossen, ausgenommen:
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassung, Verfärbungen und Material-Abweichungen führen. Der Kunde wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Kunden dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.4.Eine Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, werden nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB nicht übernommen. Der Kunde wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Kunden dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.5. Motorreinigung, z.B. mit Trockeneis, und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Dichtigkeit der Elektrik durchgeführt. Mit der Auftragserstellung zur Motorreinigung und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Haftung.
5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen den Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
§6 Schriftliche Dokumentation des Fahrzeugzustandes vor Auftragsdurchführung
Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung auch eine schriftliche Beschreibung des IST-Zustandes des Fahrzeuges wobei eventuell vorhandene Schäden nach Möglichkeit auch mit Fotos dokumentiert werden sollten.
§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Leistungen des Anbieters erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung, EC-Cash oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
7.2. Die auf der Auftragsbestätigung vermerkten Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren.
7.3.Ausnahmen von den unter Ziff. 7.1 u. 7.2 getroffenen Regelungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf der Auftragsbestätigung möglich.
§8 Preise / Pauschalpreise
8.1. Die Preise des Anbieters richten sich grundsätzlich nach dem bei Anlieferung des Fahrzeugs bestehenden Zustand, dem Verschmutzungsgrad und dem Umfang der beauftragten Arbeiten.
Alle angegebenen Preise entsprechen Serviceleistungen für Fahrzeuge im normalen Gebrauchszustand.
8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der verbindliche Preis für die beauftragte Serviceleistung ist ausschließlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten.
8.3. Bei extremen Verschmutzungen, wie z.B. Farben, Tierhaaren, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher zusätzlich zum Pauschalpreis zu entrichten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular zwischen den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
8.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular dokumentiert.
§9 Fahrzeugüberführung
9.1 Der Anbieter bietet dem Kunden die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) des Kfz als Dienstleistung an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.
9.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Kunden, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den voraussichtlichen Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (vgl. § 6). Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Kunden. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
9.3. Haftpflichtschäden während der Überführung sind über die KFZ-Haftpflicht-versicherung des Kunden, Kaskoschäden über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Betriebsschäden des Fahrzeugs sind nicht versicherbar und gehen zu Lasten des Kunden.
§10 Sonstiges
10.1. Erfüllungsort ist Linsengericht.
10.2. Gerichtsstand ist die für Linsengericht örtlich und sachlich zuständige Gerichtsbarkeit.
10.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.